Allgemeine Geschäftsbedingungen A-DESIGN
A-DESIGN Andrea Böhm, Alsenstraße 3, 01157 Dresden
1. Allgemeines
(1) Es gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Verträge zwischen A-DESIGN Andrea Böhm und dem Auftraggeber, es sei denn, andere Vereinbarungen wurden ausdrücklich getroffen.
(2) Mit seiner Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an, sowie deren Gültigkeit für die Dauer der Auftragsabwicklung.
(3) Abweichungen von den hier aufgeführten Bedingungen sind nur dann gültig, wenn ihnen A-DESIGN schriftlich zustimmt.
2. Vertragsschluss
(1) A-DESIGN Andrea Böhm unterbreitet dem Auftraggeber ein unverbindliches Angebot für die von ihm gewünschten Leistungen.
(2) Mit Annahme des Angebotes kommt ein verbindlicher Vertrag zwischen dem Auftraggeber und A-DESIGN zu den im Angebot genannten Bedingungen zustande. Voraussetzung ist, dass der Kunde das Angebot in elektronischer oder sonstiger schriftlicher Form bestätigt.
3. Leistungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, der Agentur die für die Leistungserbringung wesentlichen Daten, Produktinformationen und Vorlagen zum vereinbarten Termin frei von Rechten Dritter zur Verfügung zu stellen. Der Kunde teilt der Agentur insbesondere das zur Verfügung stehende Werbebudget mit.
(2) Der Kunde hat der Agentur rechtzeitig mitzuteilen, ob er die Genehmigung bezüglich eines Vorschlags erteilt, so dass der Arbeitsablauf der Agentur nicht beeinträchtigt wird.
(3) Erteilt der Kunde die Genehmigung für einen von der Agentur vorgeschlagenen Entwurf, so gilt dies gleichzeitig als Genehmigung des ggf. mit dem Vorschlag der Agentur verbundenen Kostenvoranschlags.
(4) Der Kunde ist nach Fertigstellung zur Abnahme der erbrachten Leistung verpflichtet, sofern die Leistung keine wesentlichen Mängel aufweist.
4. Auftragserteilung, Auftragsannahme und Termine
(1) Frist- und Terminabsprachen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Vereinbarung.
(2) A-DESIGN verpflichtet sich zur termingerechten Erstellung der vertragsgemäßen Leistung.
(3) Die angestrebten Erfüllungstermine können nur dann eingehalten werden, wenn der Auftraggeber zu den von A-DESIGN angegebenen Terminen alle notwendigen Unterlagen, Daten und Informationen vollständig zur Verfügung stellt. Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben bzw. nicht zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
(4) Bei höherer Gewalt oder Umständen, welche die Ausführung angenommener Aufträge unausführbar machen oder erschweren, ist A-DESIGN berechtigt auch bei bestätigten und bereits in der Ausführung befindlichen Aufträgen, unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzansprüche entweder vom Auftrag zurückzutreten oder den Auftragsumfang herabzusetzen oder den Auftrag entsprechend später zu erledigen. Eine Kündigung durch den Auftraggeber ist jedoch frühestens vier Wochen nach Eintritt der oben beschriebenen Betriebsstörung möglich. Eine Haftung durch A-DESIGN ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
5. Auftragsausführung
(1) Die Auftragsabwicklung erfolgt, wenn nicht anders vereinbart, in vier Phasen: Briefing-, Konzept-, Entwurfs- und Umsetzungsphase.
(2) A-DESIGN führt alle Aufträge, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, auf der Grundlage der vom Auftraggeber übertragenen Daten/Unterlagen aus. Die Daten sind in den angegebenen Dateiformaten anzuliefern. Für abweichende Dateiformate können wir eine fehlerfreie Leistung nicht gewährleisten. Der Auftraggeber haftet in vollem Umfang für die Vollständigkeit und Richtigkeit seiner Daten, auch wenn Datenübertragungs- oder Datenträgerfehler vorliegen, diese aber nicht von uns zu verantworten sind.
(3) Zulieferungen aller Art durch den Auftraggeber unterliegen keiner Prüfungspflicht unsererseits. Dies gilt nicht für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten. Bei Datenübertragungen hat der Auftraggeber vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechend Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen. Die Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber. A-DESIGN ist berechtigt, Kopien anzufertigen.
(4) Der Kunde hat der Agentur rechtzeitig mitzuteilen, ob er die Genehmigung bezüglich eines Vorschlags erteilt, so dass der Arbeitsablauf der Agentur nicht beeinträchtigt wird.
(5) Erteilt der Kunde die Genehmigung für einen von der Agentur vorgeschlagenen Entwurf, so gilt dies gleichzeitig als Genehmigung des ggf. mit dem Vorschlag der Agentur verbundenen Kostenvoranschlags.
6. Geheimhaltung
(1) A-DESIGN wird alle zu ihrer Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge und Unterlagen des Kunden streng vertraulich behandeln. Die Geheimhaltungspflicht gilt gleichermaßen für Dritte, die Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen und Unterlagen haben. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.
(2) A-DESIGN stellt sicher, dass keine Weitergabe oder unbefugte Aufzeichnung der Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse erfolgt.
(3) Darüber hinaus vereinbaren die beiden Vertragsparteien, Stillschweigen über den Inhalt des Vertrages und über die bei dessen Abwicklung gewonnen Erkenntnisse zu wahren.
7. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte
(1) Jeder erteilte Auftrag an A-DESIGN ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist. Der Vertrag hat nicht die Überprüfung der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit der Arbeiten zum Gegenstand. Er beinhaltet auch nicht die Prüfung der kennzeichen- oder schutzrechtlichen Eintragungsfähigkeit oder Verwendbarkeit der Arbeiten. Der Auftraggeber ist für Recherchen selber verantwortlich.
(2) Der Auftraggeber haftet alleine, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte verletzt werden. Der Auftraggeber erklärt, dass er im Besitz der Vervielfältigungs- und Reproduktionsrechte der eingereichten Unterlagen ist. Der Auftraggeber stellt A-DESIGN von allen Ansprüchen Dritter wegen einer diesbezüglichen Rechtsverletzung frei.
(3) Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von A-Design weder im Original noch bei der Reproduktion verändert oder an Dritte weitergegeben werden. Jede Nachahmung ist unzulässig. Ein Verstoß berechtigt A-Design, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100% der vereinbarten Vergütung neben der ohnehin zu zahlenden Vergütung zu verlangen.
(4) A-Design räumt dem Auftraggeber an Ideen, Entwürfen, Gestaltungen und Arbeitsergebnissen ein einfaches räumlich und zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht ein, soweit nichts anderes vereinbart ist. Die Weiterübertragung des Rechts an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung der Agentur.
(5) Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung auf den Auftraggeber über.
8. Gewährleistung, Haftung und Rückgaberecht
(1) Die Haftung der Agentur und ihrer Erfüllungsgehilfen für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen wird ausgeschlossen mit der Ausnahme der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalspflichten), bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen kann. Für die wettbewerbs-und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit von Inhalten haftet die Agentur nicht.
(2) Der Auftraggeber hat die Vertragsmäßigkeit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druck- bzw. Fertigungsfreigabe auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Freigabe anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten.
Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers. Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, müssen innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist geltend gemacht werden.
(3) Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt technisch bedingt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen, z.B. Proofs und Ausdrucke, auch wenn sie von uns erstellt wurden, und dem Endprodukt.
(4) Bei einem Mangel der gelieferten Sache ist A-DESIGN nach seiner Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzleistung berechtigt. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung steht dem Auftraggeber die Wahl zwischen Herabsetzung des Kaufpreises oder die Rückgängigmachung des Vertrages zu.
(5) Werden am gelieferten Gegenstand Veränderungen durch den Auftraggeber oder Dritte vorgenommen, ist die Haftung durch A-DESIGN ausgeschlossen, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass die Veränderungen für den Fehler oder Schaden nicht ursächlich sind.
(6) Alle an A-DESIGN übergebenen Vorlagen werden sorgsam behandelt. Eine Haftung bei Beschädigung oder Abhandenkommen übernimmt A-DESIGN nur bis zum Materialwert. Weitergehende Ansprüche jeglicher Art, sind ausgeschlossen.
(7) Vorgenannte Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei grob fahrlässigem und vorsätzlichem Verhalten.
9. Vergütung
(1) Die Vergütung für die Produkte und Dienstleistungen von A-DESIGN ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien und richtet sich grundsätzlich nach dem Angebot.
(2) Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei einer solchen Teilabnahme fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von A-DESIGN hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten.
(3) Nach unserer Auftragsannahme veranlasste Änderungen des Auftrages werden separat in Rechnung gestellt.
(4) A-DESIGN ist berechtigt, nicht verpflichtet, notwendige Vorarbeiten - insbesondere an den angelieferten oder übertragenen Daten des Auftraggebers - ohne Rücksprache mit diesem selbständig auszuführen, wenn dies im wirtschaftlichen Interesse des Auftraggebers liegt oder zur Einhaltung des Fertigstellungstermins des Auftrages beiträgt. Solche Arbeiten werden nach ihrem jeweiligen zeitlichen Aufwand berechnet. Entstehen dem Auftraggeber hierdurch Mehrkosten, die zehn Prozent des Auftragswertes (Angebotspreis) übersteigen, ist dafür vorab die Zustimmung des Auftraggebers zur Berechnung dieser Kosten einzuholen.
(5) Bei Stornierung eines Auftrages durch den Auftraggeber oder bei Nichtlieferung der Daten bis zum vereinbarten Termin werden die von A-DESIGN bereits erbrachten Leistungen abgerechnet.
10. Zahlungsbedingungen
(1) Die Zahlung erfolgt per Rechnung. Bei Selbstabholung hat Barzahlung zu erfolgen.
(2) Bei allen Aufträgen kann eine angemessene Vorauszahlung oder eine Teilzahlung verlangt werden.
(3) Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruchs wegen einer nach Vertragsabschluss bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so ist A-DESIGN berechtigt, Vorauszahlung zu verlangen, Ware zurückzubehalten und die Weiterarbeit einzustellen. Diese Rechte stehen A-DESIGN auch zu, wenn sich der Auftraggeber mit der Bezahlung von Lieferungen in Verzug befindet, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
(4) Der Auftraggeber kann mit Ansprüchen gegen A-DESIGN nur dann aufrechnen, wenn diese rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von A-DESIGN anerkannt worden sind.
(5) Alle gelieferten Waren bleiben Eigentum von A-DESIGN bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung.
11. Handelsbrauch und Copyright
(1) Es gelten die Handelsbräuche der Druckindustrie (z.B. keine Herausgabepflicht von Zwischenerzeugnissen wie Daten, Lithos oder Druckplatten, die zur Herstellung des geschuldeten Endproduktes erstellt werden), sofern kein abweichender Auftrag erteilt wurde.
(2) Für die im Kundenauftrag erbrachten kreativen Leistungen, insbesondere an graphischen Entwürfen, Bild- und Textmarken, Layouts usw. behält A-DESIGN alle Rechte vor (Copyright). Der Auftraggeber bezahlt mit seinem Entgelt für diese Arbeiten nur die erbrachte Arbeitsleistung selbst, nicht jedoch die Rechte am geistigen Eigentum, insbesondere nicht das Recht der weiteren Vervielfältigung.
(3) Das Copyright kann dem Auftraggeber oder einem Dritten gegen Entgelt übertragen werden, wenn dies schriftliche vereinbart ist. Die Rechte gehen in diesem Falle erst mit Bezahlung des vereinbarten Entgelts in das Eigentum des Auftraggebers bzw. des Dritten über.
12. Daten und Auftragsunterlagen des Auftraggebers sowie die Datenverarbeitung
(1) Die von A-DESIGN aufgrund des Kundenauftrags erhaltenen Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung im Hause gespeichert.
(2) Alle vom Auftraggeber eingebrachten oder übersandten Vorlagen, Daten und Datenträger werden archiviert. Sollen diese Sachen versichert werden, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der Auftraggeber selbst zu besorgen.
Eine Haftung durch A-DESIGN für Beschädigung oder Verlust ist ausgeschlossen.
(3) Das Aushändigen von Daten erfolgt ausschließlich nur dann, wenn seitens des Auftraggebers keine weiteren noch offenen Zahlungsverbindlichkeiten bestehen.
13. Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages einschließlich der Vereinbarung der Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses bedürfen der Schriftform.
(2) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit des Vertrages hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung treten, die im Rahmen des rechtlich Möglichen dem Willen der Parteien am nächsten kommt. Das gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.
(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien aus oder in Verbindung mit diesem Vertrag ist Dresden.
Stand: Juli 2024